Jugendgerichtshilfe
Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Wenn Kinder, Jugendliche und Heranwachsende straffällig werden, steht ihnen die Jugendgerichtshilfe zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet je nach Verfahren zum Gerichtstermin und berichtet dort über Entwicklung, Lebenssituation, soziales Umfeld und Zukunftspläne und erstellt einen Jugendgerichtshilfebericht.
Es werden Vorschläge und Maßnahmen als Entscheidungshilfe für das Gericht und die Staatsanwaltschaft erarbeitet. Weiterhin vermittelt und kontrolliert sie Arbeits- oder Geldauflagen, wie Sozialstunden oder ähnliches.