Benötigen Sie eine Betreuung für Ihr Kind ergänzend zur Schule?
Rechtsanspruch für Grundschulkinder ab 2026:
Ab 2026 wird der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter schrittweise wirksam (Start: 1. Klassenstufe im Schuljahr 2026/2027). Er sichert Kindern eine Betreuung im Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche sowie die notwendige Ferienbetreuung.
Im Rahmen der Schulanmeldung informieren Schulen und Städte und Gemeinden über vorhandene Ganztags- und Betreuungsangebote.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Betreuung für Grundschüler
Hier finden Sie einen Überblick, welche verschiedenen Betreuungsangebote es für Schulkinder im Landkreis gibt.