Auch Eltern fallen (mal) aus... Hilfen in Notlagen
Was braucht man, um als Familie für Notlagen gewappnet zu sein:
Ein gutes Netzwerk aus Freunden, Familie, Großeltern und Nachbarschaft.
Doch nicht immer reicht das aus.
Hilfen und Leistungen in Notlagen können je nach Ausgangslage und Anlass von verschieden Ämtern und Organisationen gewährt werden.
Haushaltshilfe/ Familienpflege - Leistungen von der Krankenkasse
Sollten Sie selbst oder ein Familienmitglied wegen einer Krankheit oder Operation, einer Schwangerschaft, während eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kur nicht den täglichen Pflichten des Haushalts und des Familienalltags nachkommen können, kann Familienpflege bzw. Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ärztlich verordnet werden. Diese Verordnung bescheinigt Dauer und Notwendigkeit des Einsatzes. Mit diesem „Rezept“ stellt die Familie einen Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse.
Stimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse dem Antrag zu, vermittelt sie Ihnen Kontakt zu einem Pflegedienst oder einer vergleichbaren Organisation. Sie können die Haushaltshilfe auch selbst organisieren. Helfen Ihnen Ihre Eltern, Geschwister oder andere nahe Verwandte im Haushalt, kann Ihre Krankenkasse diesen keine Vergütung zahlen. Sie kann jedoch Fahrtkosten und zum Teil auch Verdienstausfälle erstatten. Bitte besprechen Sie dies vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Antragsstellung finden sie im Bayern Portal. Hier finden sie auch Informationen zur Haushaltshilfe durch die Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen - Leistungen der Jugendhilfe
Es liegt in der Natur der Sache, dass es nicht ganz eindeutig ist, ob es sich bei Leistungen, die helfen sollen, komplexe Notlagen in der Familie zu überbrücken, um Leistungen der Krankenkassen (oder anderer z.B. Reha-Träger) oder um Leistungen der Jugendhilfe handelt.
Häufig steht bei Haushaltshilfe/ Familienpflege über die Krankenkasse (oder andere z.B. Reha-Träger) die Weiterführung des Haushalts im Vordergrund, während Leistungen der Jugendhilfe stärker noch an den Bedürfnissen der Kinder orientiert sind.
Ist Familienpflege aus gesundheitlichen Gründen notwendig, sind die Leistungen der Krankenkasse jedoch vorrangig. Konkret heißt das, dass das Jugendamt nur Leistungen gewähren kann, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt oder die Leistungen nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken.
Familien können Sich ans Jugendamt wenden wenn:
ein Elternteil die Betreuung seines Kindes aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (zum Beispiel psychische Erkrankung, Entbindung, Kur oder Strafhaft) nicht wahrnehmen kann,
das Wohl des Kindes durch die Betreuung des anderen Elternteils nicht ausreichend gewährleistet werden kann,
das Kind weiterhin im eigenen Zuhause leben soll und
die Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.
Dabei können auch ehrenamtlich tätige Patinnen und Paten zum Einsatz kommen.
Die Unterstützung kann ohne vorherige Antragstellung beim Jugendamt, direkt insbesondere bei Erziehungsberatungsstellen oder anderen Beratungsdiensten und -einrichtungen in Anspruch genommen werden, wenn diese eine entsprechende Vereinbarung mit dem Jugendamt getroffen haben.
Weiterführende Informationen finden Sie im Familienportal des Bundes
Ehrenamtlich tätige Paten für junge Familien vermittelt im Landkreis Kelheim die KoKi.
Auch die Nachbarschaftshilfen im Landkreis können eine gute Anlaufstelle sein.
Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen vermitteln im Landkreis Kelheim unter anderem: