Frühförderung
Frühförderung
Die Hilfen der Frühförderstellen richten sich an Eltern von Kindern im Säuglings- bis zum Schulalter. Wenn Auffälligkeiten in der Bewegung, beim Spielen oder beim Sprechen des Kindes von den Eltern oder dem Kinderarzt bemerkt werden, sollte sich an eine Frühförderstelle gewendet werden. Durch Beratung und eine frühzeitige Förderung können Entwicklungsstörungen vermieden oder abgeschwächt werden. Die Dauer einer Frühfördermaßnahme ist individuell verschieden. Sie kann sich von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren erstrecken – längstens jedoch bis zur Einschulung. Ist ein Förderbedarf nachgewiesen, besteht nach dem Gesetz Anspruch auf Finanzierung durch den Bezirk und die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Eltern entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen finden sie im Artikel Frühförderstelle.
Ausführlich beleuchtet der familienratgeber.de der Aktion Mensch: