Inklusion bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
Eltern von Kindern unter drei Jahren haben das Recht auf einen Betreuungsplatz bei einer Tagespflege oder in der Kita. Nach der Geburt eines Kindes können Eltern dadurch schneller wieder arbeiten gehen. Das Gesetz soll auch dafür sorgen, dass U3-Kinder (Kinder unter drei Jahre) besser betreut werden. Außerdem sollen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden.
Eine Tagesmutter oder Tagespflege zu finden ist nicht so einfach. Noch immer fehlen Tagesmütter, Tagesväter und Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. Bei der Suche kommen auch immer wieder Fragen auf: Hat die Tagesmutter eine Betreuungs-Erlaubnis? Kann die Tagesmutter mein Kind gut fördern? Oder nimmt die Tagesmutter auch mein Kind mit Behinderung auf? Welche Regeln und Vorschriften Tagesmütter erfüllen müssen, legt das Jugendamt fest. Außerdem bietet das Jugendamt eine kostenlose Beratung für Eltern und Hilfe bei der Suche nach einer Tagesmutter an.
Beim familienratgeber.de der Aktion Mensch finden Sie ausführliche Informationen zur Förderung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren.