Inklusion im Kindergartenalter
Kindergärten betreuen Kinder ab einem Alter von drei Jahren. Seit die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gilt, dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden.
Beim familienratgeber.de der Aktion Mensch finden Sie ausführliche Informationen zur Förderung und Betreuung in der Kita für Kinder ab dem 3. Lebensjahr.
Integrative/inklusive Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogische Tagesstätten
Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen für Kinder zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung. Unter Kindertageseinrichtungen versteht man Krippen (Kinder unter drei Jahren); Kindergärten (Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung), Horte (Kinder ab der Einschulung bis zum Alter von 14 Jahren) und Häuser für Kinder (Angebot an Kinder verschiedener Altersgruppen). Seit dem 1.8.2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages haben Kindertageseinrichtungen die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Kinder mit wesentlicher Behinderung oder solche, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, können in wohnortnahen Kindertageseinrichtungen entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Integrative Angebote in Kindertageseinrichtungen beinhalten ganzheitliche und begleitende Leistungen in den Bereichen Förderung, Betreuung und ggf. Pflege, Bildung und Erziehung. Die Finanzierung dieser integrativen Angebote setzt sich abhängig vom individuellen Bedarf zusammen aus Leistungen aus dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), sowie gegebenenfalls zusätzlich aus dem Achten bzw. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII bzw. SGB XII) im Rahmen der Eingliederungshilfe. Zu allen Formen der Kindertagesbetreuung gibt es Beratung bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Kreisjugendamt.
Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) sind teilstationäre Einrichtungen zur Erziehung, individuellen Förderung und Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die von einer Behinderung betroffen oder von Behinderung bedroht sind im Alter von 3 Jahren bis zum Ende der Schulzeit.