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Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)

Noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten auch im Hinblick auf die Schulfähigkeit sonderpädagogischer Anleitung und Unterstützung bedürfen, sollen in Schulvorbereitenden Einrichtungen gefördert werden, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen, außerschulischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) erhalten. Schulvorbereitende Einrichtungen sind Bestandteile der jeweiligen Förderzentren (siehe nächster Punkt) und haben keine anderen Förderschwerpunkte als die Förderschule, der sie angehören.

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