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Parkausweis und Behindertenparkplatz

Menschen mit Schwerbehinderung dürfen auf einem Behindertenparkplatz parken. Dazu brauchen sie aber einen blauen EU-Parkausweis. Für Deutschland gibt es außerdem den orangenen Parkausweis. Menschen mit Behinderung können auch einen persönlichen Parkplatz beantragen. Zum Beispiel vor dem eigenen Haus, der Wohnung oder am Arbeitsplatz.
Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zu den Parkausweisen und dem eigenen Behindertenparkplatz beim Familienratgeber der Aktion Mensch.

Im Rathaus Ihrer Gemeinde, ihres Marktes oder der Stadt in der Sie wohnen gibt es Ansprechpersonen zum Thema Parkausweis und Behindertenparkplatz.

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