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Mein Kind allein zu Haus - Was ist erlaubt?

Schulferien – für die Kinder bedeutet das: Ausschlafen, keine Hausaufgaben und jede Menge Zeit zur freien Verfügung. Für Eltern bedeutet es vor allem eins: Eine Menge Organisation. Die wenigsten Eltern können für die Betreuung ihrer Kinder sechs Wochen frei nehmen, zumal es ja auch nicht die letzten Ferien des Jahres sind.

Ferienangebote gibt es, doch nur selten decken diese den vollen Zeitraum ab. Auch die Großeltern leben vielleicht nicht immer um die Ecke.

Wie also die Ferien planen?

Einige Eltern fragen sich: Kann ich mein Kind auch mal alleine zu Hause lassen?

Wahrscheinlich finden die meisten Kinder den Gedanken sogar erstmal „cool“: Schlafen so lange man will, zocken so lange wie man will, essen wann und was man will.

Aber auch diese scheinbaren Highlights verlieren bald ihren Reiz wenn sie sich täglich wiederholen, gerade sechs Wochen sind eine lange Zeit, und manchmal sind Kinder mit der Situation alleine zu Hause überfordert.

Dazu kommt die Sorge der Eltern: Ist es erlaubt, sein Kind für ein paar Stunden oder auch den ganzen Tag alleine zu lassen? Kann ich meinem Kind das zumuten oder zutrauen?

Ab wann kann und darf ich mein Kind auch mal alleine lassen?

Eltern haben die Aufsichtspflicht und müssen ihr Kind sowohl vor Schaden bewahren als auch dafür sorgen, dass es niemand anderem einen Schaden zufügt. Sie sind aber auch gesetzlich dazu verpflichtet, die Selbständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein ihrer Kinder mit zunehmendem Alter zu berücksichtigen und zu fördern (§1626, BGB).

Richtwerte oder feste Altersgrenzen dafür, ab wann Kinder wie lange unbeaufsichtigt sein dürfen, nennt kein Gesetz.

Wann genau Sie Ihr Kind auch mal ohne Aufsicht alleine lassen können, hängt jedoch vor allem von der individuellen Entwicklung Ihres Kindes ab.

Um allein zu Hause (oder auch außerhalb) zurechtzukommen, müssen Kinder erfahren und vernünftig genug sein, um ohne direkte Rücksprache mit Ihnen als Elternteil auch ungeplante und eventuell kritische Situationen selbst zu händeln. Ihr Kind sollte z.B. in der Lage sein, sich alleine eine einfache Mahlzeit zubereiten, selbst Telefongespräche zu führen oder auch die Uhrzeit sicher lesen zu können.

Wenn Ihr Kind länger als zwei, drei Stunden allein verbringen soll, sollte Ihr Kind außerdem in der Lage sein, sich ohne Beaufsichtigung und Erinnerungen seine Zeit einzuteilen und sich an Absprachen zu halten. Wichtig ist so etwas wie ein vorausschauendes Gefahrenbewusstsein – Ihr Kind sollte auch in Risikosituationen sicher handeln können oder gefahrenkritische Situationen vorausschauend vermeiden.

Sie können am Besten herausfinden, ob Sie Ihr Kind auch mal alleine lassen können, in dem Sie es auf diese Situation mit Gesprächen oder auch kleinen Rollenspielen vorbereiten.

Hier können Sie deutlich sehen, ob Ihr Kind eine Vorstellung davon hat, was es z.B. tun kann, wenn es sich verletzt, während Sie weg sind, wie es sich ein Mittagsessen vorbereiten würde oder was zu tun ist, wenn ein Fremder vor der Tür steht.

Erst wenn Sie als Eltern jetzt das Gefühl haben, dass Ihr Kind die nötigen Voraussetzungen mitbringt und sich auch Ihr Kind das „Alleine sein zu Hause“ selber zutraut, können sie es alleine lassen.

Wenn es soweit ist, ist es wichtig, mit Ihrem Kind genau abzusprechen, wie lange es alleine ist, und wann Sie spätestens wieder zurück sind.

  • Halten Sie diese Absprache unbedingt ein!

  • Seien Sie telefonisch immer erreichbar!

  • Wenn möglich, machen Sie mit Ihrem Kind einen Notfallkontakt in der Nachbarschaft aus!

Als Eltern bewegen Sie sich immer im Spagat zwischen Aufsichtspflicht und altersgerechter Erziehung Ihres Kindes zur Selbständigkeit. Hier ist eine sorgfältige Abwägung sinnvoll und nötig.

Jugendliche hält es gerade jetzt im Sommer nicht unbedingt zu Hause. Rausgehen, Freunde treffen und gemeinsam feiern steht bei vielen jungen Menschen auf der Tagesordnung.

Wie lange darf mein jugendliches Kind abends außer Haus bleiben?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Aufenthalt für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit. Wie lange Ihr Kind / Jugendlicher außer Hause bleiben darf, auch am Abend, ist Sache der Erziehungsberechtigten. Im JuSchG ist nur der Aufenthalt an bestimmten Orten geregelt, wie z.B. Gaststätten oder Diskotheken.

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