Verdächtiges Ansprechen von Kindern
IHR KIND WURDE ANGESPROCHEN
Bleiben Sie ruhig. Sagen Sie Ihrem Kind, dass es sicher ist. Glauben Sie Ihrem Kind.
Loben Sie es dafür, dass es Ihnen vertraut und es erzählt. Hören Sie genau zu und machen Sie keine Vorwürfe.
Schreiben Sie genau auf, was Ihr Kind sagt.
Rufen Sie sofort die Polizei unter der Nummer 110 an.
WICHTIG!
Nicht Jeder, der ein Kind anspricht, hat böses im Sinn.
Von einer eigenständigen Veröffentlichung bzw. Weiterverbreitung in Sozialen Netzwerken oder Social Media raten wir dringend ab!
Falsche, nicht gesicherte Informationen oder Vermutungen können irreführend sein und zu unangebrachten Reaktionen führen.
ÜBEN SIE MIT IHREM KIND
den eigenen Namen, Anschrift und Telefonnummer
die kostenlose Notrufnummer der Polizei (110)
lautes Schreien um Hilfe (denn Täterinnen und Täter wollen möglichst unauffällig bleiben)
lautes und deutliches Rufen: „Nein – das will ich nicht!“ bzw. „Lassen Sie mich in Ruhe!“ (Ihr Kind hat das Recht, eine Hilfsbitte abzuschlagen)
wegzurennen, dorthin, wo andere Menschen sind, und Hilfe einzufordern niemals zu nahe an ein Fahrzeug heranzutreten, wenn jemand etwas fragen/anbieten möchte. Am besten ist weiter zu gehen und sich nicht auf Gespräche einzulassen
nicht auf Zurufe oder Aufforderungen von Fremden zu reagieren
Selbstvertrauen ist ein wirksamer Schutz!
WAS KÖNNEN SIE TUN
Erklären Sie Ihrem Kind: Es wird niemals von Fremden abgeholt. Das gilt auch im Notfall. Eine Abholung durch Bekannte oder Verwandte ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
Denken Sie daran, dass Kinder das Wort „fremd“ und „Fremder“ anders verstehen. Für Kinder ist jemand nicht mehr fremd, wenn er sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit seinem Namen anspricht.
Ermutigen Sie Ihr Kind, dass es mit Ihnen sowie mit Vertrauenspersonen aus Schule und Kindergarten über alles sprechen kann.
Vereinbaren Sie feste Wege zur Schule, zu Freunden oder zu Spielplätzen.
Legen Sie feste Zeiten fest, wann Ihr Kind nach Hause kommt.
Schicken Sie Ihr Kind möglichst gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule oder auf Spielplätze.
Suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind nach sog. „Rettungsinseln“ auf diesen Wegen (z. B. Geschäfte, Büros oder Arztpraxen). Bei solchen „Rettungsinseln“ kann sich jeder Hilfe holen.
Schreiben Sie den Namen Ihres Kindes nicht sichtbar auf die Kleidung oder den Schulranzen. Das kann falsches Vertrauen schaffen. Fremde können Ihr Kind dann mit Namen ansprechen.
TIPPS FÜR ZUHAUSE
Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es die Wohnungstüre nie alleine öffnen darf – bzw. nur dann, wenn Sie es vorher erlaubt haben.
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es nicht zu erkennen geben darf (auch nicht telefonisch), dass es alleine zu Hause ist.
Bewaffnungen jeder Art wie z. B. Pfefferspray gehört nicht in Kinderhände!
Das Präventionsangebot der Polizei hat das Ziel Eltern und Sorgeberechtigten mehr Sicherheit im Umgang mit dieser sensiblen Thematik zu geben.
Der Flyer, der auf den Internetseiten www.bayern-schuetzt-kinder.de sowie www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/kinder-und-jugend/005365/index.html zum Download bereitsteht, gibt die aktuelle Bewertung und Einschätzung der Bayerischen Polizei wieder.
Er enthält wichtige Verhaltenshinweisen und praktische Tipps. Ferner kann der Flyer Unsicherheiten im Umgang mit diesem Phänomen beseitigen oder Hilfestellung bei derartigen Meldungen geben.
Bei Rückfragen zum Flyer und auch der Thematik im Allgemeinen wenden Sie sich bitte ausschließlich an ihre zuständige Polizeidienststelle (Dienststellensuche).
Quelle: https://bayern-schuetzt-kinder.de/verdachtiges-ansprechen-von-kindern-polizeiliche-tipps-fur-eltern/index.html (11.06.2026)