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BAföG Ausbildungsförderung

Alle jungen Menschen sollen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung machen können.

Die Höhe der Förderbeträge ist pauschaliert festgelegt und richtet sich danach, welche Ausbildungsstätte besucht wird und ob man während der Ausbildung bei den Eltern wohnt.

Leistungen nach dem BAföG gibt es, wenn man

  • eine weiterführende, allgemeinbildendende Schule oder Berufsfachschule besucht oder die beruflichen Grundbildung ab Klasse 10 absolviert (soweit eine entsprechende Schule nicht von der Wohnung der Eltern aus erreichbar ist);

  • eine Berufsfachschule oder eine Fachschule, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt, besucht;

  • eine Fach- und Fachoberschule besucht, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt;

  • eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendgymnasium, Kollegs oder höhere Fachschulen besucht;

  • an der Hochschule studiert;

Förderungsfähig sind auch die in Zusammenhang mit dem Schul- oder Hochschulbesuch erforderlichen Praktika.

Die Förderbeträge werden im Schulbereich als Vollzuschuss und im Hochschulbereich je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen gewährt.

Förderleistungen für eine förderungsfähige Ausbildung sind an Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört die Prüfung, ob die eigenen finanziellen Mittel sowie des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners oder der Eltern ausreichen, um den Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken.

Das Staatsdarlehen ist bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückzuzahlen. Die erste Rate ist fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Bei Rückzahlung größerer Beträge in einer Summe kommt ein Erlass in Frage.

Auszubildende mit Kind oder Kindern erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag, der auch Studierenden als Vollzuschuss gezahlt wird.

Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte (für Schülerinnen und Schüler) und bei den Hochschulen (für Studierende). Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare und Auskunft über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, wenn ein Studium, eine schulische Ausbildung oder Praktikum im Ausland absolviert werden soll.

Alle Informationen und die Möglichkeit einen Antrag zu stellen finden sich auf dem Portal der Bundesregierung BAföG - mehr für dich.

Hier finden man auch Informationen zur seit 01.08.2024 eingeführten "Studienstarthilfe" für Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug.

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