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Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Mit dem Elterngeld werden Eltern in der Elternzeit finanziell unterstützt. Das Elterngeld ersetzt in dieser Zeit wegfallendes Einkommen.

Elterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?

Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

Das Basiselterngeld wird für mindestens 2 und bis zu 12 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt, wenn nur ein Elternteil Elterngeld nutzt. Wenn beide Elternteile Elterngeld nutzen, können sie das Elterngeld zusammen für 14 Lebensmonate bekommen. Diese Monate können frei untereinander aufgeteilt werden.

Mit ElterngeldPlus kann der Bezug von Elterngeld verlängert werden. Das ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, gibt es dafür aber doppelt so lange.

Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten Elternteile, die beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Wenn ein Elternteil alleinerziehend ist, genügt es, wenn dieser alleine die Voraussetzungen erfüllt.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können frei miteinander kombiniert werden.

Welche Bezugsart für die Eltern günstiger ist, hängt von den individuellen Verhältnissen und den persönlichen Plänen, insbesondere bezüglich der Erwerbstätigkeit ab.

Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Elternteile, die:

  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,

  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,

  • dieses Kind selbst betreuen und erziehen und

  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (nicht mehr als 32 Stunden in der Woche) ausüben.

  • Bei Adoption/Adoptionspflege gelten Besonderheiten.

Wie viel beträgt das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt des Kindes und dem Einkommen in der Elternzeit ab.

Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro. Eltern mit niedrigeren Einkommen erhalten bis zu 100 Prozent, mindestens 300 Euro.
Daneben gibt es Zuschläge bei Mehrlingen oder älteren Kindern im Haushalt.

Das ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat.

Änderungen des Elterngeldes ab 2024

  • Für Geburten ab dem 1. April 2024 beträgt die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte 200.000 Euro.
    Ab dem 1. April 2025 wird diese Grenze auf 175.000 Euro gesenkt.

  • Für Alleinerziehende gilt ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro.

Der Elterngeldrechner

Mit dem Elterngeldrechner können Sie die voraussichtliche Höhe Ihres Elterngeldes berechnen.
Zusätzlich finden Sie hier auch die verschiedenen Wahlmöglichkeiten, die Sie als Eltern haben.

Zum Elterngeldrechner: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

Der Onlineantrag

Elterngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Einfacher und schneller geht die Antragstellung mit dem Onlineantrag des Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Onlineantrag kann bereits sechs Monate vor der voraussichtlichen Geburt des Kindes ausgefüllt und gespeichert werden. Der Antrag wirkt maximal drei Monate in die Vergangenheit zurück.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752

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