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Krankenversicherung für das Kind

Die Krankenversicherung Ihres Kindes ist davon abhängig, wie die Eltern versichert sind. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kann das Kind bei einem Elternteil beitragsfrei mit versichert werden.

Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung, wird auch das Kind privat versichert. Es fallen für das Kind zusätzliche Versicherungsbeiträge an (das Kind kann zwar Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, aber eben nicht kostenfrei).

Unübersichtlicher wird es, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere Elternteil privat krankenversichert ist. Hier spielt die Höhe des Einkommens der Elternteile eine Rolle. Die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist dann unmöglich, wenn der privatversicherte Elternteil der "Hauptverdienende" ist und sein Einkommen über der sog. "Bemessungsfreigrenze" liegt.

Informationen zur Familienversicherung finden Sie im Familienportal des Bundes

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