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Krankenversicherung während der Elternzeit

Gesetzlich Versicherte sind, solange Sie als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Elternzeit in Anspruch nehmen oder Elterngeld beziehen, beitragsfrei bei ihrer Krankenkasse weiterversichert.

Freiwillig Versicherte bezahlen Beiträge selbst weiter, außer es werden die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt.

Menschen, die Arbeitslosengeld I erhalten, sind während des Bezuges von Elterngeld beitragsfrei versichert. Danach besteht kein Anspruch auf Elternzeit.

Bei Bezug von Bürgergeld werden die Beiträge zur Krankenversicherung weiterhin vom Jobcenter getragen. Es besteht kein Anspruch auf Elternzeit.

Bei einer privaten Krankenversicherung müssen die Beiträge während der Elternzeit in der Regel weiterhin übernommen werden. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können von denen der gesetzlichen abweichen.

Weitere Informationen zur Versicherung während der Elternzeit finden Sie im Familienportal des Bundes

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