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Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"

Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.

Beispiele für die Unterstützung:

  • notwendige Anschaffungen finanzieren (z.B. Babyerstausstattung)

  • Lebensunterhalt sicherstellen

  • unter bestimmten Voraussetzungen Schuldverpflichtungen mindern

  • Beihilfen zur Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum.

Schwangere in Not

Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann für schwangere Frauen und Mütter in Notlagen ergänzende Leistungen erbringen, wenn im Einzelfall gesetzliche Hilfen wie zum Beispiel Kindergeld und Elterngeld nicht ausreichen.

Die Stiftung will mit ihren Unterstützungsleistungen schwangeren Frauen und Müttern, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, schnell und unbürokratisch helfen. Der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden. Er kann bei den unten angegeben Schwangerenberatungsstellen gestellt werden.

Unterstützung bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen)

Familien in Not

Durch unvorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod können Familien schuldlos in eine Notlage geraten, die sie aus eigenen Kräften nicht bewältigen können.

Nicht nur das familiäre Zusammenleben wird durch diese persönlichen Unglücksfälle belastet, sondern die Familien werden auch häufig finanziell überfordert.

Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" leistet in diesen Fällen Hilfe zur Selbsthilfe. Durch finanzielle Zuwendungen soll die bestehende Notlage erleichtert und eine tragfähige Basis für die Zukunft geschaffen werden.

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