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Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"

Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.

Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Sie werden nach der individuellen Notlage vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 

Voraussetzungen 

Hilfen der Landesstiftung können Familien erhalten, die sich in einer unverschuldeten Notlage befinden und nicht in der Lage sind, diese aus eigenen Kräften zu meistern. Die Hilfe muss nachrangig sein - das heißt, es bestehen keine anderen gesetzlichen Ansprüche. Eine unverschuldete Notlage liegt in der Regel vor, wenn unvorhersehbare Ereignisse wie unverschuldete Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit, Tod oder sonstige nicht zu vertretende Umstände zur Entstehung der Notsituation beigetragen haben.

Wichtig:

  • Das Einkommen überschreitet bestimmte Einkommensgrenzen nicht.

  • Der Antrag durch die Schwangere muss vor der Geburt bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle erfolgen.

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