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Meister - BAföG - Aufstiegsfortbildungsförderung

Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann beantragt werden für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung liegen (z.B. Handwerksmeister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt).

Die Antragsformulare können direkt beim Amt für Ausbildungsförderung angefordert oder unter dem nachstehenden Link zum Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgedruckt werden.
Informationen zum Thema Fort- und Weiterbildung erhalten Sie auf den Seiten der IHK.

WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN

Alles Wissenswerte, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind abrufbar auf AUFSTIEGS BAföG. Karriere inklusive.

oder telefonisch über die gebührenfreien Hotline 0800 62236345

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