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Rentenversicherung während man Kinder erzieht

Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter oder Väter vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Sogar nichtleibliche Eltern oder Verwandte können davon profitieren.

Für die Erziehung eines Kindes werden durch die Deutsche Rentenversicherung bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeiten gutgeschrieben.

Die Kindererziehungszeit wird grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, kann durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung für die Zukunft bestimmt werden, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll.

Neben Beitragszeiten wegen Kindererziehung können Sie auch sogenannte Berücksichtigungszeiten erhalten. Diese wirken sich ebenfalls positiv auf die Rente aus. Sie gelten ab der Geburt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes.

Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung

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