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Rundfunkbeitragspflicht - Befreiung oder Ermäßigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende, Studierende, schwerbehinderte Menschen, Menschen die in Heimen wohnen und andere Hilfebedürftige von der Pflicht den Rundfunkbeitrag zu bezahlen befreit werden oder eine Ermäßigung erhalten.

Die Befreiung oder Ermäßigung muss beantragt werden.

Alle Informationen und den Antrag finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de

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