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Unterhaltsansprüche

Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Es hilft Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen. Aber auch junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Folgende Leistungen werden u. a. angeboten:

  • Das Jugendamt berechnet die Unterhaltshöhe.

  • Das Jugendamt setzt Auskunftsansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch.

  • Das Jugendamt vertritt das Kind bei Gericht oder beantragt Prozesskostenhilfe.

  • Das Jugendamt beantragt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

  • Das Jugendamt führt ein Unterhaltskonto, um die Zahlungseingänge zu kontrollieren.

    Lesen sie zu den verschiedenen Unterhaltsformen auch im Bayerischen Erziehungsratgeber:

    • Unterhaltsformen

    • Familienunterhalt

    • Ehegattenunterhalt bei Getrenntleben

    • Ehegattenunterhalt bei Scheidung

    • Unterhalt wegen Kindesbetreuung

    • Kindesunterhalt

    • Betreuungsunterhalt

    • Kindergeldanrechnung

    • Beistandschaft

    • Düsseldorfer Tabelle

Weitere Informationen zum Unterhaltsrecht: Bundesministerium der Justiz

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