Wohngeld
Wohngeld gibt es als
Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder
Lastenzuschuss für die Eigentümerin oder den Eigentümer eines Eigenheimes/Eigentumswohnung.
Der Zuschuss ist einkommensabhängig und hilft die Wohnkosten für einen angemessenen Wohnraum zu tragen. Wohngeld wird auf Antrag gewährt.
Wohngeldanträge sind erhältlich:
bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde,
beim Landratsamt Kelheim
beim Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
oder HIER online zu stellen.
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Wohngeld haben, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern.
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden Sie weitere Informationen zu dem seit 1. Januar 2023 geltenden "Wohngeld - Plus"