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Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde ist das wichtigste Dokument, um weitere Anträge zu stellen und um das Kind z. B. bei der Krankenkasse anzumelden.

Die Geburt des Kindes wird von einem Elternteil bzw. der Entbindungsklinik beim Standesamt, in dessen Bereich das Kind geboren wurde, angezeigt.

Um die Geburtsurkunde zu erhalten, müssen die Eltern innerhalb einer Woche beim Standesamt folgende Dokumente vorweisen:

  • die eigene/n Geburtsurkunde/n

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass von Mutter und Vater

  • bei verheirateten Paaren: Familienbuch oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Heiratsurkunde)

Wurde bei nicht verheirateten Eltern die Vaterschaft vor der Geburtsbeurkundung anerkannt, steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an ebenfalls in der Geburtsurkunde.

Das Standesamt erstellt gebührenfrei 3 weitere Geburtsurkunden: je eine für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe.

Schon wenige Tage nach der Geburt bekommen Sie zudem die sog. "Steuer -ID" ihres Kindes zugesandt. Verwahren Sie diese gut, bei einigen Anträgen muss sie angegeben werden.

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