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Mutterschutzleistungen

Mutterschutzleistungen sind der finanzielle Ausgleich, wenn Sie aufgrund der Mutterschutzbestimmungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes nicht arbeiten dürfen.

Mutterschutzleistungen sind:

- das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung

- der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld

- das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung

- der Mutterschutzlohn.

Welche Mutterschutzleistungen in Frage kommen, hängt unter anderem davon ab, wie eine Frau versichert ist und in welchem Beschäftigungsverhältnis sie steht.

Weiterführende Informationen finden Sie im Familienportal des Bundes (familienportal.de):

Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie, wenn Sie berufstätig und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (eine Familienversicherung reicht nicht aus) sind. Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate, aber maximal 13 Euro pro Tag. Wenn Ihr Netto-Lohn in dieser Zeit höher war als 13 Euro pro Tag, dann zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber den Differenzbetrag (Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld)

Der Antrag wird mit einer ärztlichen Bescheinigung über den Beginn des Mutterschutzes ca. 7 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bei der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung und beim Arbeitgeber gestellt. Die weitere Auszahlung des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt erfolgt nach Vorlage der Geburtsurkunde bei der Krankenversicherung und dem Arbeitgeber.

Familienversicherte Frauen, Frauen die geringfügig beschäftigte sind und Frauen, die privat krankenversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen das einmalige Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung (derzeit 210 Euro) erhalten.

Wenn Sie vor Beginn und nach dem Ende der Mutterschutzfristen wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen, bekommen Sie Mutterschutzlohn.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten zum Thema "Mutterschutzleistungen" und "Mutterschutz".

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