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Betreutes Wohnen von Menschen mit Behinderung in Familien

Das Leben in einer Gastfamilie soll behinderten Menschen eine ihren Bedürfnissen entsprechende, familienbezogene individuelle Betreuung gewährleisten und ihre Lebensqualität erhöhen. Diese Wohnform stützt sich auf die Prinzipien der Laienhilfe und ist orientiert an der „normalen“ Lebenswelt dieser Familien in der Gemeinde. Die Familienmitglieder müssen keine besonderen beruflichen Qualifikationen aufweisen. Es kommen Familien mit und ohne Kinder, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende oder alleinstehende Personen in Betracht.

Voraussetzungen:  Geduld und Einfühlungsvermögen, emotionale Belastbarkeit, Bereitstellung von Wohnraum (Zimmer, Einliegerwohnung), Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Betreuten Wohnens in Gastfamilien.

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