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Inklusion im Arbeitsleben

Oft wollen Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Das heißt, sie wollen zusammen mit Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten.

Informationen dazu gibt es beim familienratgeber.de der Aktion Mensch.

Allgemeiner Arbeitsmarkt

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht eingehalten, so ist eine sog. Ausgleichsabgabe an das zuständige Inklusionsamt zu zahlen. Jeder Arbeitgeber soll so verpflichtet werden, einen Beitrag zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu leisten. Die örtlichen Arbeitsagenturen sind ein wichtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ausbildung und Beruf sowie zur beruflichen Rehabilitation.

Inklusionsamt - Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Das ZBFS-Inklusionsamt berät bei einer Schwerbehinderung über finanzielle Hilfen im Arbeitsleben, über die gesetzliche Prävention und das Eingliederungsmanagement sowie zu Fragen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Beschäftigter. Um eine auf die jeweilige behinderungsspezifische Einschränkung ausgerichtete Beratung und Begleitung durchführen zu können, stehen besonders qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung. Der Technische Beratungsdienst des ZBFS-Inklusionsamtes berät bei Fragen zur Ergonomie und der behinderungsgerechten Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes. Die Integrationsfachdienste unterstützen mit Beratungsmöglichkeiten, beziehungsweise begleiten oder vermitteln bei eventuellen behinderungsbedingten Problemen oder Einschränkungen am Arbeitsplatz

Integrationsfachdienst

Die Integrationsfachdienste (ifd) sind Beratungsstellen, die im Auftrag des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS – ehem. Integrationsämter, siehe Seite 14), der Agentur für Arbeit (Seite 14) und der Rehabilitationsträger arbeiten. Sie entwickeln als Spezialisten für den Bereich „Behinderung im Arbeitsleben“ Lösungen für alle denkbaren Herausforderungen, die bei der Integration und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auftreten können. Ratsuchende, das heißt schwerbehinderte und behinderte Menschen, Arbeitgeber sowie das betriebliche Integrationsteam wie Betriebsrat/Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Beauftragte des Arbeitgebers, können sich direkt an den Integrationsfachdienst in ihrer Nähe wenden.

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