Studieren mit Behinderung
Studieren mit Behinderungen Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben ein Recht darauf, diskriminierungsfrei und chancengleich zu studieren.
Die Hochschulen haben dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.
Wer an einem Studium interessiert ist, sollte unbedingt frühzeitig einige wichtige Fragen im Zusammenhang mit der eigenen Beeinträchtigung klären, z.B.:
Sind die Lehr- und Lernräume barrierefrei zugänglich?
Gibt es die benötigten Fachärzte vor Ort?
Wie kann ich meine Beeinträchtigung bei der Bewerbung geltend machen?
Hat die Hochschule spezielle Unterstützungsangebote für Studierende mit Beeinträchtigungen?
Wie funktionieren Nachteilsausgleiche im Studium und wie beantrage ich sie?
Wer berät und unterstützt mich an der Hochschule in beeinträchtigungsbezogenen Fragen?
Ganz besonders wichtig ist es, frühzeitig zu klären prüfen, wie der Lebensunterhalt und einzelne behinderungsbedingte Mehrbedarfe und ggf. Aufwendungen der Pflege finanziert werden können, da für die unterschiedlichen Leistungen auch unterschiedliche Träger zuständig sind.
Das BAföG berücksichtigt die Belange behinderter Studierender durch Regelungen zum Nachteilsausgleich.
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierendenwerks ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes bundesweites Kompetenzzentrum zum Thema Studium mit Beeinträchtigung. Auf ihren Internetseiten finden Interessierte ausführliche Informationen zum Thema.
Weitere Informationen finden Sie auch beim familienratgeber.de der Aktion Mensch.