Familiengericht

Klosterstr. 6
93309 Kelheim
Familienverfahren
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:
Scheidung, Aufhebung und Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
Regelung des Versorgungsausgleichs
Ehegatten- und Kindesunterhalt
Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für Kinder
Regelung güterrechtlicher Ansprüche
Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
Aufhebung von Lebenspartnerschaften und Streitigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
Adoptionen