Ulrike Schlemmer
Regensburger Str. 1
84048 Mainburg
Vormundschaften und Pflegschaften
Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, erhalten die Kinder durch das Familiengericht einen Vormund oder für Teile des Personensorgerechts einen Ergänzungspfleger zur Seite gestellt.
Steht kein geeigneter Einzelvormund/-pfleger zur Verfügung, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund oder Amtspfleger bestimmt und kümmert sich um die Interessen und Belange des Kindes.
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