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Kreisjugendamt Verfahrenslotsen

Marina Kümmel

Übersichtskarte

Donaupark 12
93309 Kelheim

Beschreibung:

Für wen sind die Verfahrenslotsen da?

Wir unterstützen Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung in allen Fragen rund um das Thema Eingliederungshilfeleistungen.

Anspruch auf eine Beratung durch die Verfahrenslotsen haben junge Menschen zwischen 0 und 27 Jahren, sowie deren Eltern oder Vertreter.

Die Beratung und Begleitung erfolgt ganz auf Sie abgestimmt und ist unabhängig, vertraulich und kostenlos.

Was machen die Verfahrenslotsen?

  • Wir beraten Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung.

  • Wir klären auf, welche Ansprüche vorliegen.

  • Wir geben Orientierung im Leistungssystem der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe.

  • Wir geben Orientierung, welche Leistungen ihnen zustehen.

  • Wir geben Raum und Zeit, über Wünsche, Herausforderungen und Bedarfe zu sprechen.

Warum gibt es Verfahrenslotsen?

  • Wir erleichtern den Zugang zu Leistungen.

  • Wir bieten Ihnen Hilfe wie aus einer Hand.

Wie und wo arbeiten Verfahrenslotsen?

  • Wir beraten Sie am Telefon, im Amt oder zuhause.

  • Wir begleiten Sie nach Wunsch zu Terminen mit dem Rehabilitationsträger.

  • Wir lotsen Sie zu den richtigen Ansprechpartnern.

  • Sie können sich bei jedem Schritt des Verfahrens an uns wenden.

Das multiprofessionelle Team der Verfahrenslotsen des Landkreises Kelheim verfügt über vielseitige, auch praktische Erfahrungen, um Ratsuchende bestmöglich zu unterstützen.

Weiteres Arbeitsfeld der Verfahrensloten:

Die Unterstützung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfesysteme

Wie in der der Reform des SGB VIII vorgesehen, soll die Jugendhilfe ab dem Jahr 2028 im Bereich der Eingliederungshilfen nicht mehr nur für die Kinder und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung  sondern für alle Behinderungsarten zuständig sein.

In diesem Rahmen sollen neue Netzwerke und Kooperationspartner erschlossen und Doppelstrukturen vermieden werden. Es besteht der Auftrag der strukturellen, einzelfallübergreifenden Kooperation und der Netzwerkarbeit.

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