Daniela Bock
Donaupark 12
93309 Kelheim
Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren (bzw. den Elternbeitrag) einer Kindertageseinrichtung nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.
Ob die Kosten in voller Höhe übernommen oder bezuschusst werden, hängt von der Höhe des Einkommens ab.
Eine Übernahme der Kosten ist jedoch immer möglich, wenn Eltern oder Kind:
Leistungen des Jobcenters zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II-Leistungen),
Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
erhalten.
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