Betreuungsstelle
Donaupark 13
93309 Kelheim
Die Betreuungsstelle erfüllt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht (§§ 1896 ff BGB - BTG) und dem Betreuungsbehördengesetz (BTBG).
Dabei heißt Betreuung die gesetzliche Vertretung Volljähriger, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst wahrnehmen können.
Link: Bayerisches Staatsministerium der Justiz - Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter"
Betreuungs-Stelle in leichter Sprache:
Betreuungs-Stelle
Manche Menschen brauchen einen gesetzlichen Betreuer.
Zum Beispiel diese Menschen:
Manche Menschen mit einer Behinderung
Manche Menschen mit einer seelischen Krankheit
Diese Menschen können sich manchmal nicht um alles allein kümmern.
Der Betreuer kann ihnen dabei helfen.
Zum Beispiel mit diesen Dingen:
mit dem Geld
mit der Wohnung
mit der Gesundheit
Die Menschen können selbst sagen,
dass sie einen Betreuer wollen.
Die Betreuungs-Stelle kann aber auch sagen,
dass diese Menschen einen Betreuer brauchen.
Dann entscheidet ein Gericht,
ob das wirklich so ist.
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