Leistungen für Bildung und Teilhabe (I-Z Christine Lohner)

Donaupark 12
93309 Kelheim
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind, oder
Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung- und Teilhabe gedeckt, sind oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
Wohngeld oder
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
erhalten.
Empfänger/innen von SGB II- und SGB XII-Leistungen können seit August 2019 die Leistungen zur Fristwahrung mit Ausnahme der Lernförderung mit dem Antrag der Hauptleistung beantragen. Bei Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es keine Veränderungen. Es ist jedoch ratsam, generell die einzelne Leistung vor Inanspruchnahme beim Jobcenter bzw. Sozialamt anzuzeigen.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen
Ausflüge
Kostenübernahme für Tagesausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Fahrten mit der Kindertageseinrichtung oder Schule; Taschengeld ist nicht enthalten.
Schulbedarf
Persönlicher Schulbedarf Auszahlung in 2 Teilbeträgen (2025 130,– € und 65,– €) mit jährlicher Anpassung (Stichtage 1.8., 1.2.)
Schülerbeförderung
Kosten für Schülerbeförderung In der Regel ab der 11. Klasse. In Ausnahmefällen können notwendige Aufwendungen, falls diese nicht von Dritten übernommen werden, bis zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges übernommen werden.
Lernförderung
Ergänzende angemessene Lernförderung Bei Gefährdung des Erreichens eines ausreichenden Leistungsniveaus oder Klassenziels (zusätzliches Formblatt „Bestätigung zum Lernförderbedarf“) zum Antrag erforderlich.
Mittagessen
Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung Einkäufe am Schulkiosk sind hier nicht enthalten.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
15,– € monatlich pauschal für gemeinschaftliche Aktivitäten in Sport, Kultur, Spiel und Geselligkeit sowie Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und Freizeiten (nur bis zum 18. Lebensjahr möglich).
Hier finden Sie das Antragsformular
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