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Sozialpädiatrisches Zentrum am Kinderkrankenhaus St. Marien Landshut

SPZ Landshut

Übersichtskarte

Grillparzer Str. 9
84036 Landshut

Beschreibung:

Was bedeutet “Sozialpädiatrisches Zentrum”?

Das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) steht unter ärztlicher Leitung und dient der multidisziplinären ambulanten Versorgung von Kindern, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer bestehenden bzw. drohenden Krankheit oder Behinderung nicht ausschließlich von niedergelassenen Ärzten, Therapeuten oder von Frühförderstellen betreut werden können (Grundlage § 119 Sozialgesetzbuch V).

Sozialpädiatrische Sicht- und Vorgehensweise bedeutet, nicht nur die Funktion oder Fehlfunktion zu sehen, sondern das Kind als Gesamtpersönlichkeit in seinem sozialen Umfeld zu betrachten und Familie, Kindergarten oder Schule mit einzubeziehen. Sozialpädiatrische und neuropädiatrische Diagnostik und Therapie umfassen deshalb neben kinderärztlichen Leistungen auch psychologische und therapeutische Angebote.

Das SPZ kann von Patienten auf Überweisung durch Kinder- und Jugendärzte in Anspruch genommen werden. Grundlegend für unsere Arbeit ist die Wertschätzung des Gegenübers, ein einfühlendes Verstehen und die Orientierung an bestehen­den Ressourcen.

Am Anfang steht die Diagnostik

Am Anfang der interdisziplinären Diagnostik stehen immer das ausführliche Gespräch mit den Eltern und dem Kind über die Vorgeschichte und die gründliche kinderärztliche Unter­suchung. Daran können sich noch weitere Untersuchungen und Gespräche durch andere Fachvertreter (Psychologen, Therapeuten, Heilpädagogen, Sozialpädagogen) anschließen. Im anschließenden Teamgespräch wird auf dieser Grundlage ein Behandlungsvorschlag erarbeitet, der die Bedürfnisse des Kindes, der Eltern und die sozialen Gegebenheiten berücksichtigt. Dieser gemeinsame Behandlungsplan wird mit den Eltern im Abschlussgespräch be­sprochen. Die Koordination der Förder- und Behandlungsmaßnahmen durch weitere Institutionen spielt dabei eine große Rolle. Unser Ziel ist es, durch die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten, Kinder­gärten, Schulen, Therapeuten und anderen Einrichtungen ein umfassendes, ganzheitli­ches Bild des Kindes zu erhalten, um das Beste für die Kinder und die Familien zu erreichen.

Welchen Kindern steht das SPZ offen?

Kindern mit

  • allgemeinem Entwicklungsrückstand

  • körperlichen und geistigen Behinderungen

  • Verhaltens- oder emotionalen Störungen

  • Sprachstörungen, Auffälligkeiten in der Motorik und Wahrnehmung

  • Lern- und Leistungsstörungen

  • Aufmerksamkeits- und Aktivitätsstörung

  • Schlafstörungen

  • Regulationsstörungen, z. B. sog. “Schreibabies”

  • frühen Schwierigkeiten in der Nahrungsaufnahme

  • Autismus

  • chronischen Krankheiten einschließlich Anfallsleiden

  • Frühgeburt sowie Reifgeburt mit schwerwiegenden Komplikationen im Neugeborenenalter

  • angeborenen Fehlbildungen oder Störungen (wie z.B. Down-Syndrom)

  • V. a. syndromalen Erkrankungen

  • Zerebralparesen

  • sexuellem Missbrauch oder anderer erlittener Gewaltanwendung

  • Folgezuständen nach schweren Unfällen

  • Adoptions- /Pflegefamilien

  • sowie Kindern und deren Familien in psychosozial belasteten Lebenslagen

Voraussetzung für eine Anmeldung am SPZ Landshut ist eine Überweisung des Kinder- und Jugendarztes. Hausärzte dürfen leider nicht überweisen. Ohne den Überweisungsschein ist uns eine Abrechnung der Behandlung Ihres Kindes mit Ihrer Krankenkasse nicht möglich.

Am Wochenende steht Ihnen selbstverständlich in Notfallsituationen das Kinderkrankenhaus (hier klicken) zur Verfügung: Tel: 0871 / 852 – 0.

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