SPZ Landshut
Grillparzer Str. 9
84036 Landshut
Das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) steht unter ärztlicher Leitung und dient der multidisziplinären ambulanten Versorgung von Kindern, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer bestehenden bzw. drohenden Krankheit oder Behinderung nicht ausschließlich von niedergelassenen Ärzten, Therapeuten oder von Frühförderstellen betreut werden können (Grundlage § 119 Sozialgesetzbuch V).
Sozialpädiatrische Sicht- und Vorgehensweise bedeutet, nicht nur die Funktion oder Fehlfunktion zu sehen, sondern das Kind als Gesamtpersönlichkeit in seinem sozialen Umfeld zu betrachten und Familie, Kindergarten oder Schule mit einzubeziehen. Sozialpädiatrische und neuropädiatrische Diagnostik und Therapie umfassen deshalb neben kinderärztlichen Leistungen auch psychologische und therapeutische Angebote.
Das SPZ kann von Patienten auf Überweisung durch Kinder- und Jugendärzte in Anspruch genommen werden. Grundlegend für unsere Arbeit ist die Wertschätzung des Gegenübers, ein einfühlendes Verstehen und die Orientierung an bestehenden Ressourcen.
Am Anfang der interdisziplinären Diagnostik stehen immer das ausführliche Gespräch mit den Eltern und dem Kind über die Vorgeschichte und die gründliche kinderärztliche Untersuchung. Daran können sich noch weitere Untersuchungen und Gespräche durch andere Fachvertreter (Psychologen, Therapeuten, Heilpädagogen, Sozialpädagogen) anschließen. Im anschließenden Teamgespräch wird auf dieser Grundlage ein Behandlungsvorschlag erarbeitet, der die Bedürfnisse des Kindes, der Eltern und die sozialen Gegebenheiten berücksichtigt. Dieser gemeinsame Behandlungsplan wird mit den Eltern im Abschlussgespräch besprochen. Die Koordination der Förder- und Behandlungsmaßnahmen durch weitere Institutionen spielt dabei eine große Rolle. Unser Ziel ist es, durch die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten, Kindergärten, Schulen, Therapeuten und anderen Einrichtungen ein umfassendes, ganzheitliches Bild des Kindes zu erhalten, um das Beste für die Kinder und die Familien zu erreichen.
Kindern mit
allgemeinem Entwicklungsrückstand
körperlichen und geistigen Behinderungen
Verhaltens- oder emotionalen Störungen
Sprachstörungen, Auffälligkeiten in der Motorik und Wahrnehmung
Lern- und Leistungsstörungen
Aufmerksamkeits- und Aktivitätsstörung
Schlafstörungen
Regulationsstörungen, z. B. sog. “Schreibabies”
frühen Schwierigkeiten in der Nahrungsaufnahme
Autismus
chronischen Krankheiten einschließlich Anfallsleiden
Frühgeburt sowie Reifgeburt mit schwerwiegenden Komplikationen im Neugeborenenalter
angeborenen Fehlbildungen oder Störungen (wie z.B. Down-Syndrom)
V. a. syndromalen Erkrankungen
Zerebralparesen
sexuellem Missbrauch oder anderer erlittener Gewaltanwendung
Folgezuständen nach schweren Unfällen
Adoptions- /Pflegefamilien
sowie Kindern und deren Familien in psychosozial belasteten Lebenslagen
Voraussetzung für eine Anmeldung am SPZ Landshut ist eine Überweisung des Kinder- und Jugendarztes. Hausärzte dürfen leider nicht überweisen. Ohne den Überweisungsschein ist uns eine Abrechnung der Behandlung Ihres Kindes mit Ihrer Krankenkasse nicht möglich.
Am Wochenende steht Ihnen selbstverständlich in Notfallsituationen das Kinderkrankenhaus (hier klicken) zur Verfügung: Tel: 0871 / 852 – 0.
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