Das Familien- und Krippengeld wird ab dem 1. Januar 2026 zu einer einmaligen Leistung in Höhe von 3.000 Euro zusammengefasst.
Das neue, einmalige Kinderstartgeld soll zum 1. Januar 2026 beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das monatliche Familiengeld – wie bis jetzt – weiterhin ausbezahlt. Für die aktuellen Bezieherinnen und Bezieher gibt es folglich keinerlei Änderungen.
Weitere Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung finden Sie im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. November 2024.
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