Der Bayerische Ministerrat hat am 12. November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln. Das Familien- und Krippengeld werden deshalb künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst. Weiteres Geld fließt in das System der Kinderbetreuung.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden.
Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es keine Änderungen geben. Das Familienministerium erarbeitet derzeit Eckpunkte für das Kinderstartgeld, im Jahr 2025 soll dann das parlamentarische Verfahren für die notwendigen gesetzlichen Änderungen durchgeführt werden.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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