Neues Namensrecht seit 1. Mai 2025
Am 1. Mai 2025 ist die Reform des deutschen Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft getreten. Sowohl für deutsche als auch für viele binationale Familien ergeben sich ab dem 1. Mai 2025 dadurch neue Wahlmöglichkeiten.