ZBFS Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayerisches Landesjugendamt
„Einblicke in die Landesombudsstelle Bayern“ Bedeutung in der Kinder- und Jugendhilfe – Arbeitsfeld – Aufgaben – Zuständigkeiten Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem nächsten „Lunch & Learn“ gibt uns die Landesombudsstelle Bayern Einblicke in ihr Arbeitsfeld. Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Jahre 2021 sind die Bundesländer verpflichtet, ein ombudsschaftliches Beratungsangebot sicherzustellen (§ 9a SGB VIII). Die Landesombudsstelle Bayern ist eine unabhängige und weisungsungebundene Beratungs- und Beschwerdestelle für junge Menschen und ihre Familien, die Konflikte mit dem Jugendamt und/oder einem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe haben.
• – Uhr
kostenfrei, online über Webex