Wenn das Geld nicht reicht...
Geldsorgen belasten werdende Eltern und junge Familien. Wer schon ohne Kinder das Gefühl hat, dass das Geld nicht zum Leben reicht, fragt sich, wie es werden soll mit (noch) einem Kind. "Können wir das schaffen? Welche Hilfen gibt es?"
Ursachen, dass das Geld zum Leben nicht reicht gibt es viele:
Man gibt mehr Geld aus als man zur Verfügung hat. Vielleicht gibt es Schulden die getilgt werden müssen.
Versuchen Sie einen Überblick über ihre monatlichen Ausgaben zu bekommen. Bevor die Situation aus dem Ruder läuft - suchen Sie rechtzeitig die Beratung und Unterstützung der Schuldnerberatungsstelle.
Weitere Informationen finden Sie im Bayerischen Erziehungsratgeber
Man verliert die Arbeit oder das Einkommen ist zu gering.
Durch die Schwangerschaft und Geburt des Kindes hat sich die Familie vergrößert, zusätzliche Ausgaben fallen an. Dabei verringert sich oft das Familieneinkommen, weil ein (Mit-) Verdiener weniger oder gar nicht mehr arbeitet.
Nutzen Sie das Infotool für Familien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit diesem Tool können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben. Sehen Sie sich die Erklärvideos zu den Familienleistungen an.
Schauen Sie nach, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag (kurz KiZ) haben. Der KiZ Lotse der Familienkasse hilft Ihnen und den Antrag können Sie gleich im Anschluss online stellen.
Es ist nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten, erkundigen Sie sich bei den Schwangerschaftsberatungsstellen. Die Mitarbeiterinnen unterstützen Sie bei der Antragsstellung. In regelmäßigen Abständen bietet die Schwangerschaftsberatungsstelle des Landkreises Kelheim Info-Veranstaltungen zu den Familienleistungen an. Termine finden Sie bei Veranstaltungen.
Notlage
Falls sich während der Elternzeit das Familieneinkommen so stark reduziert, dass es zu einer finanziellen Notlage kommt, kann es sinnvoll sein, sich beraten zu lassen und gegebenenfalls entsprechende Anträge beim Jobcenter zu stellen. Das Bürgergeld (früher ALG II und Sozialgeld) wird nicht rückwirkend, sondern lediglich ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Lesen Sie auch den Artikel zur Grundsicherung für Erwerbsfähige.
Wenn diese Sozialleistungen nicht ausreichen, um die Notlage zu überwinden, gibt es weitere Möglichkeiten. Lesen Sie auch den Artikel zur Landesstiftung Mutter und Kind.