Kinder und Jugendliche mit Behinderung - Teilhabe bei Bildung und Arbeit
Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte der Gesellschaft, in die Bildungs- und Arbeitswelt, in die Kommune.
Der Landkreis Kelheim möchte den Prozess Inklusion voranbringen. Das Zentrum für Chancengleichheit im Landratsamt Kelheim versucht, Chancengleichheit für alle Menschen im Landkreis Kelheim aktiv zu fördern, um benachteiligten Gruppen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.
Welche Möglichkeiten und Unterstützung haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, speziell im Bereich Bildung und Arbeit, in unserem Landkreis?
In der Broschüre Menschen mit Behinderung - Teilhabe bei Bildung und Arbeit finden Sie erste Antworten auf dringende Fragen zu den Themen Frühförderung, Kindertageseinrichtungen, Schule, Studium, Ausbildung und Beruf und Informationen zu den örtlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
Frühförderung
Die Hilfen der Frühförderstellen richten sich an Eltern von Kindern im Säuglings- bis zum Schulalter. Wenn Auffälligkeiten in der Bewegung, beim Spielen oder beim Sprechen des Kindes von den Eltern oder dem Kinderarzt bemerkt werden, sollte sich an eine Frühförderstelle gewendet werden. Durch Beratung und eine frühzeitige Förderung können Entwicklungsstörungen vermieden oder abgeschwächt werden. Die Dauer einer Frühfördermaßnahme ist individuell verschieden. Sie kann sich von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren erstrecken – längstens jedoch bis zur Einschulung. Ist ein Förderbedarf nachgewiesen, besteht nach dem Gesetz Anspruch auf Finanzierung durch den Bezirk und die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Eltern entstehen keine Kosten.
Weitere Informationen finden sie im Artikel Frühförderstelle.
Integrative/inklusive Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogische Tagesstätten (HPT)
Integrative/inklusive Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen für Kinder zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung. Unter Kindertageseinrichtungen versteht man Krippen (Kinder unter drei Jahren); Kindergärten (Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung), Horte (Kinder ab der Einschulung bis zum Alter von 14 Jahren) und Häuser für Kinder (Angebot an Kinder verschiedener Altersgruppen). Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages haben Kindertageseinrichtungen die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Kinder mit wesentlicher Behinderung oder solche, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, können in wohnortnahen Kindertageseinrichtungen entsprechend ihrem individuellen Hilfebedarf nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert werden, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Integrative Angebote in Kindertageseinrichtungen beinhalten ganzheitliche und begleitende Leistungen in den Bereichen Förderung, Betreuung und ggf. Pflege, Bildung und Erziehung. Die Finanzierung dieser integrativen Angebote setzt sich abhängig vom individuellen Bedarf zusammen aus Leistungen aus dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), sowie gegebenenfalls zusätzlich aus dem Achten bzw. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII bzw. SGB XII) im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) sind teilstationäre Einrichtungen zur Erziehung, individuellen Förderung und Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die von einer Behinderung betroffen oder von Behinderung bedroht sind im Alter von 3 Jahren bis zum Ende der Schulzeit.
Zu allen Formen der Kindertagesbetreuung gibt es Beratung bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Kreisjugendamt.
Mobile Sonderpädagogische Hilfen/Dienste
Die Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH) ist ein präventives und integratives/inklusives Angebot für Kinder im Kindergartenalter mit Sprachauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen. In der MSH sind speziell qualifizierte Studienrätinnen und Studienräte im Förderschuldienst (ehem. Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer) oder heilpädagogische Förderlehrerinnen und Förderlehrer tätig. Sie beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kindergarten sowie Eltern vor Ort. Möglichst vielen Kindern im Vorschulalter soll durch die Arbeit der MSH ein Verbleib im Regelkindergarten und ein möglichst problemloser Start in die Schule ermöglicht werden. Die MSH erstellt Diagnosen und fördert Kinder einzeln oder in Kleingruppen unter Einbindung der Erzieherinnen und Erzieher bzw. der Eltern bei Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Wahrnehmung, Motorik, Sozialverhalten.
Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) ist ein ambulantes Beratungs- und Förderangebot von Seiten der Förderschule für die Grund- und Mittelschulen. Er wird vorbeugend tätig und ist somit als eine inklusive Maßnahme zu verstehen. Speziell qualifizierte Studienrätinnen und Studienräte im Förderschuldienst (ehem. Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer) beraten Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern vor Ort und/oder unterstützen Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts in der Klasse oder auch einzeln in Fördereinheiten. Den betreuten Schülerinnen und Schülern soll ein Verbleib an der Regelschule ermöglicht werden. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern soll eine Hilfe zur Problembewältigung angeboten werden. Voraussetzung für den Einsatz des MSD ist zunächst die schriftliche Anforderung durch die Schule. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern ist die zweite wichtige Voraussetzung. Den MSD gibt es für den Bereich Autismus und für die Förderschwerpunkte emotionale und soziale, geistige, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Lernen, Sehen und Sprache.
Zu den Angeboten berät Sie die Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt Kelheim.
Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) und Förderzentren/Förderschulen
Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)
Noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten auch im Hinblick auf die Schulfähigkeit sonderpädagogischer Anleitung und Unterstützung bedürfen, sollen in Schulvorbereitenden Einrichtungen gefördert werden, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen, außerschulischen Einrichtungen (z.B. Kindergärten) erhalten. Schulvorbereitende Einrichtungen sind Bestandteile der jeweiligen Förderzentren (siehe nächster Punkt) und haben keine anderen Förderschwerpunkte als die Förderschule, der sie angehören.
Förderzentren/Förderschulen
In Förderschulen lernen Kinder, die zum Beispiel bei ihrer emotionalen und sozialen, geistigen oder körperlichen und motorischen Entwicklung u.a. verstärkt unterstützt oder gefördert werden müssen. In diesem Umfang ist das an einer allgemeinen Schule oft nicht möglich. Die sonderpädagogische Förderung unterstützt die Entwicklung des Kindes und soll Beeinträchtigungen abbauen. Der Förderbedarf wird bei der Einschulung oder während des Besuchs der Regelschule festgestellt. Um die individuelle Förderung zu bestimmen, wird ein Gutachten erstellt und mit den Eltern besprochen. Die Schulbehörde entscheidet über den Fördervorschlag.
Zu den Schulvorbereitenden Einrichtungen(SVE) und den Förderzentren /Förderschulen beraten die Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt Kelheim und die Sonderpädagogische Beratungsstelle an den jeweiligen Förderzentren und Förderschulen im Landkreis.
Schulen mit Schulprofil Inklusion
Schulen können das Schulprofil Inklusion auf Antrag erwerben. Auf der Grundlage eines inklusiven Bildungs- und Erziehungskonzepts werden Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in die Schulgemeinschaft aufgenommen. Unterricht und Schulleben orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf. Lehrkräfte der Förderschulen sind in das Kollegium der allgemeinen Schule eingebunden. In Kooperation mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule gestalten sie vielfältige Formen des kooperativen Lernens. Durch den kontinuierlichen fachlichen Austausch zwischen Kolleginnen und Kollegen der Förderschule und der allgemeinen Schule findet ein Kompetenztransfer statt.
Das Schulprofil Inklusion haben im Landkreis Kelheim:
- bei den Grund- und Mittelschulen (hier berät die Inklusionsberatung des Staatlichen Schulamtes)
Aventinus-Grundschule Abensberg
Mittelschule Riedenburg
Grundschule Riedenburg
- bei den weiterführenden Schulen (hier ist das Schulwesen im Landratsamt Kelheim ansprechbar)
Staatliche Fachoberschule Kelheim
Staatliche Berufsoberschule Kelheim
Staatliche Berufsschule Kelheim
Staatliche Wirtschaftsschule Abensberg
Berufsschule St. Franziskus Abensberg
Einzelintegration/ Schulbegleitung
Je nach Art und Schwere werden Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen sowohl an Regel- wie an Förderschulen betreut. Kinder mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung haben Anspruch auf Hilfen zur Teilhabe am Schulunterricht. Die Schulbegleitung/Integrationshilfe ermöglicht es Kindern und Jugendlichen mit bestehender oder drohender Behinderung, am Unterricht teilzuhaben und unterstützt die Inklusion des Kindes. Eine Begleitperson unterstützt das Kind oder die Jugendliche/den Jugendlichen individuell angepasst an ihre bzw. seine Bedürfnisse und Fähigkeiten. Ziel ist es, Kinder möglichst unabhängig von Unterstützung zu machen. Für die Gewährung der Eingliederungshilfeleistung bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung (Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung, Hören, Sehen) sind in Bayern die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger zuständig.
Die Leistung der Kinder- und Jugendhilfe bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Autismus-Spektrum-Störung) wird beim Kreisjugendamt Kelheim beantragt.