Kinderschutz - Sie machen sich Sorgen um das Wohl eines Kindes?
Kinderschutz geht alle etwas an – Kinder brauchen immer Ansprechpersonen in ihren Familien, in Schulen und Kindergärten, in Arztpraxen, aber auch in ihrer Nachbarschaft, in Vereinen und Verbänden, die ihre Nöte und Signale wahr- und ernst nehmen. Gleichzeitig brauchen sie aber auch Menschen, die ihren Eltern immer wieder Mut machen, Hilfen anzunehmen und ihnen die Ängste (z.B. vor dem Jugendamt) nehmen.
Den Eltern liegt das Wohl ihrer Kinder am stärksten am Herzen. Daher haben die Eltern laut Grundgesetz das Recht der Erziehung. Eltern stehen aber auch in der Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen und die Rechte ihrer Kinder wahrzunehmen. Lebenswichtige Grundbedürfnisse der Kinder sind Nahrung, gesundheitliche Versorgung, ein sicherer Lebensort, eine verlässliche Bezugsperson.
Frei von Gewalt und unterstützt durch Erziehung, Bildung und Förderung sollen Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit und ihre Stärken entwickeln können. Gerade die Jüngsten in der Gesellschaft bedürfen des besonderen Schutzes.
Weil Erziehung eine schwierige Aufgabe ist, haben Eltern dabei das Recht, vielerlei Hilfen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
In manchen Lebenssituationen können Eltern ihre Pflichten gegenüber ihres Kindes nicht mehr erfüllen und sind auch nicht in der Lage, selbst Hilfe zu holen. Das Wohl des Kindes ist gefährdet. Das Jugendamt ist verpflichtet, sich für den Schutz des Kindes einzusetzen und tätig zu werden. Das Jugendamt ist auf die Mithilfe aller angewiesen.
Wenn Sie vermuten, dass eine Familie in Ihrem Umfeld in Not ist, ein Kind vernachlässigt oder missbraucht wird oder das Wohl des Kindes in einer anderen Form gefährdet ist, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Allgemeinen Sozialdienst des Kreisjugendamtes Kelheim.
Ihre Meldung kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen und anonym bleiben. Die Mitarbeitenden werden sich einen Überblick über die mögliche Kindeswohlgefährdung verschaffen und gegebenenfalls nötige Hilfen einleiten.
Auch Fachkräfte im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Ärztinnen und Ärzte, pädagogische und psychologische Fachkräfte) haben vom Gesetzgeber die Aufgabe, eine Kindeswohlgefährdung zu melden, unterstützend mitzuwirken und Hilfen zu vermitteln. Um eine mögliche Kindeswohlgefährdung besser einzuschätzen, können Fachkräfte eine anonymisierte Beratung bei einer insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF) innerhalb der eigenen Organisation oder beim Allgemeinen Sozialdienst des Kreisjugendamtes in Anspruch nehmen. Weitere Information hierzu finden Sie unter www.stmas.bayern.de oder www.unterstuetzung-die-ankommt.de.
Insbesondere Ärztinnen und Ärzte, die mit der Untersuchung betroffener Personen betraut sind, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen-sozialen Einrichtungen die Betroffene betreuen aber auch Betroffene können sich informieren bei der Ambulanz für Gewaltopfer beim Rechtsmedizinischen Institut der LMU München und der Kinderschutz- Gruppe am Kinderkrankenhaus St. Marien Landshut.
Vernachlässigung
Je jünger das Kind, umso mehr ist es auf die Ernährung, Pflege, gesundheitliche Versorgung, Aufsicht, Schutz und Anregung durch seine Erziehungspersonen angewiesen." Der Bayerische Erziehungsratgeber BAER informiert:
Kindesmisshandlung
Körperliche und seelische Misshandlung eines Kindes sind selten eine einmalige Kurzschlusshandlung. Der Bayerische Erziehungsratgeber BAER informiert:
Sexueller Missbrauch
Viele Eltern haben Angst, dass das eigene Kind Opfer einen sexuellen Gewaltverbrechens wird. Wie aber erkennt man sexuellen Missbrauch und wie kann man betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen? Der Bayerische Erziehungsratgeber BAER informiert: