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Kinderschutz - Sie machen sich Sorgen um das Wohl eines Kindes?

Kinderschutz geht alle etwas an – Kinder brauchen immer Ansprechpersonen in ihren Familien, in Schulen und Kindergärten, in Arztpraxen, aber auch in ihrer Nachbarschaft, in Vereinen und Verbänden, die ihre Nöte und Signale wahr- und ernst nehmen. Gleichzeitig brauchen sie aber auch Menschen, die ihren Eltern immer wieder Mut machen, Hilfen anzunehmen und ihnen die Ängste (z.B. vor dem Jugendamt) nehmen.

Den Eltern liegt das Wohl ihrer Kinder am stärksten am Herzen. Daher haben die Eltern laut Grundgesetz das Recht der Erziehung. Eltern stehen aber auch in der Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen und die Rechte ihrer Kinder wahrzunehmen. Lebenswichtige Grundbedürfnisse der Kinder sind Nahrung, gesundheitliche Versorgung, ein sicherer Lebensort, eine verlässliche Bezugsperson.

Frei von Gewalt und unterstützt durch Erziehung, Bildung und Förderung sollen Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit und ihre Stärken entwickeln können. Gerade die Jüngsten in der Gesellschaft bedürfen des besonderen Schutzes.

Weil Erziehung eine schwierige Aufgabe ist, haben Eltern dabei das Recht, vielerlei Hilfen und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In manchen Lebenssituationen können Eltern ihre Pflichten gegenüber ihres Kindes nicht mehr erfüllen und sind auch nicht in der Lage, selbst Hilfe zu holen. Das Wohl des Kindes ist gefährdet. Das Jugendamt ist verpflichtet, sich für den Schutz des Kindes einzusetzen und tätig zu werden. Das Jugendamt ist auf die Mithilfe aller angewiesen.

Wenn Sie vermuten, dass eine Familie in Ihrem Umfeld in Not ist, ein Kind vernachlässigt oder missbraucht wird oder das Wohl des Kindes in einer anderen Form gefährdet ist, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Allgemeinen Sozialdienst des Kreisjugendamtes Kelheim.

Ihre Meldung kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen und anonym bleiben. Die Mitarbeitenden werden sich einen Überblick über die mögliche Kindeswohlgefährdung verschaffen und gegebenenfalls nötige Hilfen einleiten.

Auch Fachkräfte im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen (z.B. Ärztinnen und Ärzte, pädagogische und psychologische Fachkräfte) haben vom Gesetzgeber die Aufgabe, eine Kindeswohlgefährdung zu melden, unterstützend mitzuwirken und Hilfen zu vermitteln. Um eine mögliche Kindeswohlgefährdung besser einzuschätzen, können Fachkräfte eine anonymisierte Beratung bei einer insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF) innerhalb der eigenen Organisation oder beim Allgemeinen Sozialdienst des Kreisjugendamtes in Anspruch nehmen. Weitere Information hierzu finden Sie unter www.stmas.bayern.de oder www.unterstuetzung-die-ankommt.de.

Insbesondere Ärztinnen und Ärzte, die mit der Untersuchung betroffener Personen betraut sind, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in öffentlichen-sozialen Einrichtungen die Betroffene betreuen aber auch Betroffene können sich informieren bei der Ambulanz für Gewaltopfer beim Rechtsmedizinischen Institut der LMU München und der Kinderschutz- Gruppe am Kinderkrankenhaus St. Marien Landshut.

Vernachlässigung

Je jünger das Kind, umso mehr ist es auf die Ernährung, Pflege, gesundheitliche Versorgung, Aufsicht, Schutz und Anregung durch seine Erziehungspersonen angewiesen." Der Bayerische Erziehungsratgeber BAER informiert:

  1. Was ist unter körperlicher Vernachlässigung zu verstehen?

  2. Was ist unter seelischer Vernachlässigung zu verstehen?

  3. Welche Folgen können entstehen?

  4. Wohin können sich betroffene Eltern und Mitbürger wenden?

  5. Können sich Kinder und Jugendliche selbst Hilfe holen?

Kindesmisshandlung

Körperliche und seelische Misshandlung eines Kindes sind selten eine einmalige Kurzschlusshandlung. Der Bayerische Erziehungsratgeber BAER informiert:

  1. Was ist unter körperlicher Misshandlung zu verstehen?

  2. Was ist unter seelischer Misshandlung zu verstehen?

  3. Welche Folgen können entstehen?

  4. Wohin können sich betroffene Eltern und Mitbürger wenden?

  5. Können sich Kinder und Jugendliche selbst Hilfe holen?

Sexueller Missbrauch

Viele Eltern haben Angst, dass das eigene Kind Opfer einen sexuellen Gewaltverbrechens wird. Wie aber erkennt man sexuellen Missbrauch und wie kann man betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen? Der Bayerische Erziehungsratgeber BAER informiert:

  1. Was ist unter sexuellem Missbrauch zu verstehen?

  2. Wie kann ich bei (m)einem Kind einen sexuellen Missbrauch erkennen?

  3. Wie kann ich mit dem Verdacht auf einen sexuellen Missbrauch umgehen?

  4. Wohin können sich Rat suchende oder betroffene Eltern und Personen wenden?

  5. Können sich Kinder oder Jugendliche selbst Hilfe holen?

Ansprechpersonen

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD

Robert Wagner

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Anna-Lena Weinzierl

Bezirk Mitte: Abensberg Buchst. M-Z, Mühlhausen

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Annette Stangl

Bezirk Nord: Kelheim Stadt mit Eingemeindungen A_H

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Bernhard Merkl

Bezirk Mitte: Neustadt mit Eingemeindungen (Aresting, Eining, Bad Gögging, Geibenstetten, Heiligenstadt, Hienheim, Irnsing, Mauern, Marching, Schwaig, Sittlin

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Christina Dinauer

Bezirk Süd: Siegenburg, Train, Kirchdorf, Wildenberg

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Christl Fetzer - Pauer

Bezirk Süd: Mainburg Buchst. N-Z, Aiglsbach, Elsendorf

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Constanze Bachmeier

Bezirk Nord: Kelheim Stadt mit Eingemeindungen P-S

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Julia Schindlbeck

Bezirk Süd: Mainburg Buchst. A-M, Attenhofen, Sandelzhausen, Volkenschwand

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Lena Hornig

Bezirk Nord: Painten, Lengfeld, Peising, Rohr

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Melanie Heigl

Bezirk Mitte: Abensberg Buchst. A-L, Biburg

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Raphaela Nusko

Bezirk Nord: Saal/Do.,Teugn

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Selina Maier

Bezirk Nord: Bad Abbach ( ohne Lengfeld, Peising)

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Simone Handschuher

Bezirk Nord: Kelheim Stadt mit Eingemeindungen I-O und T-Z

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Stefanie Schnaus

Bezirk Nord: Riedenburg, Essing

Kelheim

Kreisjugendamt Allgemeiner Sozialdienst ASD Veronika Kreutzer

Bezirk Mitte: Herrngiersdorf, Langquaid, Hausen

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