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Einzelintegration

Je nach Art und Schwere werden Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen sowohl an Regel- wie an Förderschulen betreut. Kinder mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung haben Anspruch auf Hilfen zur Teilhabe am Schulunterricht. Die Schulbegleitung/Integrationshilfe ermöglicht es Kindern und Jugendlichen mit bestehender oder drohender Behinderung am Unterricht teilzuhaben und unterstützt die Inklusion des Kindes. Eine Begleitperson unterstützt das Kind oder die Jugendliche/den Jugendlichen individuell angepasst an ihre bzw. seine Bedürfnisse und Fähigkeiten. Ziel ist es, Kinder möglichst unabhängig von Unterstützung zu machen. Für die Gewährung der Eingliederungshilfeleistung bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung (Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung, Hören, Sehen) sind in Bayern die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger zuständig. Die Leistung der Kinder- und Jugendhilfe bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Autismus-Spektrum-Störung) wird bei den örtlichen Sozialhilfeträgern (Jugendämter) der kreisfreien Städte oder Landkreise beantragt.

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