Berufsausbildungsbeihilfe BAB
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe werden Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt.
Die Höhe der BAB richtet sich grundsätzlich nach der Art der Unterbringung.
Eigenes Einkommen, sowie das von Personen in Ehe-/Lebenspartnerschaft und Eltern kann die Höhe beeinflussen.
BAB wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Weitere Informationen (z.B. zu Voraussetzungen, Antragsunterlagen) sind unter www.arbeitsagentur.de aufgeführt.
Hinweise zu Antragstellung und Auszahlung
BAB wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung und grundsätzlich für die Dauer der Berufsausbildung gezahlt.
Eine Antragstellung ist möglich unter
telefonisch unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
und Freitag von 8 bis 14 Uhr
Fragen zu den eServices (technische Unterstützung) werden unter der Servicenummer 0800 4 555501 (gebührenfrei) beantwortet.
Weiter Informationen finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Bei schulischer Ausbildung in Vollzeit besteht kein Anspruch auf BAB, hier kann ein Anspruch auf BAföG bestehen.