Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um alle Kosten wie Miete oder auch Lebensmittel zu decken, dann kannst Du unter Umständen eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen.
Hierbei handelt es sich um einem monatlichen Zuschuss während der Ausbildungszeit, der bei der Agentur für Arbeit beantragt werden kann.
Weitere Informationen:
BAB wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung und grundsätzlich für die Dauer der Berufsausbildung gezahlt.
Hier kannst Du einen Antrag stellen:
telefonisch unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
und Freitag von 8 bis 14 Uhr
Fragen zu den eServices (technische Unterstützung) werden unter der Servicenummer 0800 4 555501 (gebührenfrei) beantwortet.
Bei schulischen Ausbildungen in Vollzeit hast Du keinen Anspruch, aber vielleicht kannst Du BAföG beantragen.